Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung des Caritasverbands ist ein zentrales Organ des Vereins. Ihr unterliegen wichtige Aufgaben hinsichtlich der Beschlussfassungen in grundlegenen Bereichen der Caritasarbeit. So hat die Vertreterversammlung unter anderem das alleinige Recht der Beschlussfassung in der Änderung der Satzung und der Entlastung des Caritasrats.
Wichtige Aufgaben der Vertreterversammlung:
Mitglieder der Vertreterversammlung:
- Koordination der caritativen Aktivitäten in der Erzdiözese München und Freising
- Entgegennahme und Beratung des Tätigkeits- und Finanzberichts
- Ausrichtung der Caritasarbeit hinsichtlich neuer Aufgaben und Bildung von Schwerpunkten
- Beratung in Grundfragen der Caritas
- Wahl des Caritasrates
Mitglieder der Vertreterversammlung:
- Vertreter der Caritas-Zentren
- Vertreter der dem Verband angeschlossenen Fachverbände
- Vertreter der Diözesan-Arbeitsgemeinschaften der katholischen caritativen Einrichtungen
- Vertreter der caritativen Orden, Kongregationen und Katholischen Schwesterngemeinschaften der Erzdiözese München und Freising
- Vertreter der Dekanats-Arbeitsgemeinschaften der Ehrenamtlichen
- Vertreter des Diözesanrats der Katholiken
- Ein Vertreter des Priesterrates der Erzdiözese
- Vertreter der Kuratorien der Caritas-Zentren


