Caritasverband der Erzdiözese
München und Freising e.V.
Caritas - Nah. Am Nächsten.

Geprüft und empfohlen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Caritas-Sammlung

Wo darf gesammelt werden?
  • Bei der Haussammlung von Tür zu Tür 
  • Bei der Straßensammlung auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen 
Wo darf nicht oder nur mit Genehmigung gesammelt werden?
  • Für Sammlungen in Gaststätten und anderen jedermann zugänglichen Räumen ist die Zustimmung der Inhaber bzw. Geschäftsführer einzuholen 
  • Sammlungen innerhalb des Bahnhofsbereichs bedürfen der Zustimmung der Deutschen Bahn AG 
  • Stadt München: Schützenstraße, Karlsplatz, Marienplatz, Frauenplatz, Theatinerstraße, Residenzstraße, Viktualienmarkt, Dreifaltigkeitsplatz und Petersplatz: dort darf nicht gesammelt werden 
Wofür darf gesammelt werden?
  • Ausschließlich für caritative oder sonstige gemeinnützige Aufgaben.  







(Die Hinweise beziehen sich auf die Bekanntmachung der Regierung der Oberpfalz vom 5. November 2003)



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