FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Caritas-Sammlung
Wo darf gesammelt werden?
- Bei der Haussammlung von Tür zu Tür
- Bei der Straßensammlung auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen
- Für Sammlungen in Gaststätten und anderen jedermann zugänglichen Räumen ist die Zustimmung der Inhaber bzw. Geschäftsführer einzuholen
- Sammlungen innerhalb des Bahnhofsbereichs bedürfen der Zustimmung der Deutschen Bahn AG
- Stadt München: Schützenstraße, Karlsplatz, Marienplatz, Frauenplatz, Theatinerstraße, Residenzstraße, Viktualienmarkt, Dreifaltigkeitsplatz und Petersplatz: dort darf nicht gesammelt werden
- Ausschließlich für caritative oder sonstige gemeinnützige Aufgaben.
(Die Hinweise beziehen sich auf die Bekanntmachung der Regierung der Oberpfalz vom 5. November 2003)



